Allgemeine Geschäftsbedingungen von BMapp AG

1 Geltung

Diese Bedingungen gelten, wenn die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen sind nur wirksam, soweit BMapp AG (im folgenden „BMAPP“ genannt) sie schriftlich bestätigt.

2 Kommunikationsmittel

Die Parteien verkehren miteinander mündlich, schriftlich oder mit elektronischem Datenaustausch. Als schriftlich gelten Briefe, Protokolle, Zeichnungen, Pläne, E-Mail und andere Übertragungsformen, welche den Nachweis durch Text oder Bild ermöglichen. Unter schriftlich bedeutet, dass eine eigenhändige Unterzeichnung oder eine entsprechend qualifizierte elektronische Signatur notwendig ist.

3 Leistungsumfang

Für Umfang und Ausführung der Produkte und Dienstleistungen ist die Auftragsbestätigung oder wenn eine solche fehlt, das Angebot von BMAPP massgebend. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich zugesichert sind, namentlich Beratung, Customizing, Schulung und Anwendungsunterstützung, gehören nicht zum Leistungsumfang.

4 Erfüllungsort

Soweit kein besonderer Erfüllungsort verabredet ist, darf BMAPP die Dienstleistungen an ihrem Sitz bereitstellen. Erbringt BMAPP Dienstleistungen an einem anderen Ort, vergütet der Kunde die Reise- und Aufenthaltskosten.

5 Informationspflicht des Kunden

Der Kunde hat BMAPP rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie von Bedeutung sind.

6 Dokumentation

Wünscht der Kunde Dokumentationen in besonderen Formen oder in nicht vorhandenen Sprachen, ist dies gesondert zu vereinbaren. Abweichungen in der Dokumentation, namentlich bei Beschreibungen und Abbildungen, sind zulässig, sofern die Unterlagen ihre Zwecke erfüllen.

7 Software und Know-how

Der Kunde darf die überlassene Software, die Arbeitsergebnisse, das Know-how, die Datenträger und Dokumentationen im Rahmen der Lizenzbedingungen verwenden. Fehlen solche, und lässt sich auch nicht aus dem Zweck der Übertragung auf den Umfang der Verwendungsbefugnisse schliessen, dann haben der Kunde und seine Abnehmer nur das Recht zur Nutzung mit den entsprechenden Produkten, nicht aber zur eigenständigen Veräusserung, zur Verbreitung, zur Vervielfältigung, zur Erweiterung oder Änderung. Das Eigentum und das Recht zur weiteren Verwendung bleibt bei BMAPP oder ihren Lizenzgebern, auch wenn der Kunde die Computerprogramme, Arbeitsergebnisse oder Know-how-Aufzeichnungen nachträglich ändert. Der Kunde ergreift die erforderlichen Massnahmen, um Computerprogramme, Arbeitsergebnisse und Dokumentationen vor ungewolltem Zugriff oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen. Der Kunde darf die notwendigen Sicherungskopien erstellen. Er hat diese entsprechend zu kennzeichnen und gesondert und sicher aufzubewahren.

8 Verwendung

Der Kunde ist verantwortlich für die Verwendung der Dienstleistungen sowie die Kombination mit anderen Erzeugnissen, namentlich mit Informatik oder elektrischen Geräten und Anlagen. Er hat dabei die notwendige Sorgfalt walten zu lassen sowie alle Anleitungen des Herstellers und von BMAPP zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Sicherheit relevanten Informationen in geeigneter Form an die Benützer weiterzugeben.

9 Termine

Verbindlich sind nur schriftlich zugesicherte Termine. Solche Termine verlängern sich angemessen,

  1. wenn BMAPP Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht
    rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;
  2. wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im
    Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;
  3. wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb der Verantwortung von
    BMAPP liegen wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr,
    Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen,
    Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie
    behördliche Massnahmen.

BMAPP kann Teillieferungen ausführen. Bei Verzögerungen hat der Kunde BMAPP eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung zu gewähren. Wird die Nachfrist nicht eingehalten und ist eine weitere Verzögerung für den Kunden unzumutbar, darf er, sofern er es innerhalb drei Arbeitstagen seit Ablauf der Nachfrist mitteilt, die Aufhebung des Vertrages erklären. Trägt BMAPP nachweisbar die Schuld am Terminverzug, hat der Kunde trotz nachträglicher Erfüllung oder Vertragsaufhebung Anspruch auf den Ersatz des tatsächlichen Schadens. Der Schadenersatz ist begrenzt auf ein Prozent pro Woche, höchstens zehn Prozent, gemessen am Wert der verspäteten Lieferung. Weitere Ansprüche aus Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.

10 Abnahme

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, prüft der Kunde alle Dienstleistungen selbst. Sofort nach Erhalt der Dienstleistung, prüft der Kunde die Dienstleistungen auch auf weitere Mängel. Allfällige Mängel hat der Kunde sofort schriftlich anzuzeigen. Die Dienstleistungen gelten als abgenommen, wenn sie während mehr als zwanzig Arbeitstagen wirtschaftlich genutzt werden. Verdeckte Mängel, die bei einer ordentlichen Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, sind sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

11 Mängel

BMAPP steht dafür ein, dass sie die erforderliche Sorgfalt anwendet, und dass ihre Dienstleistungen die zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Überdies haftet sie für die Eignung in dem Umfang, als sie der Kunde vor Vertragsabschluss schriftlich über die Verwendung informierte. BMAPP garantiert nicht für die Resultate, welche der Kunde mit den Produkten und Dienstleistungen erzielen will. BMAPP haftet auch nicht für Schäden, die sich aus deren Nutzung ergeben. Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind Fehler und Störungen, die BMAPP nicht zu vertreten hat, wie fehlerhafte Informationen durch den Kunden, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter im System, ungeeignete Betriebsmittel oder Störungen durch die zu verwendeten Kommunikationsmittel. Wegen eines unerheblichen Mangels macht der Kunde keine Ansprüche geltend. Unerheblich sind Mängel namentlich, wenn sie die Verwendung von Dienstleistungen nicht beeinträchtigen. Bei erheblichen Mängeln hat der Kunde BMAPP eine angemessene Nachfrist zur Behebung (Nachbesserung) zu gewähren. BMAPP behebt die Mängel nach ihrer Wahl in ihren Räumen oder beim Kunden, der ihr dafür freien Zugang zugestehen muss. Die Kosten für Reise und Aufenthalt gehen zulasten des Kunden. Die Gewährleistungs- und Verjährungsfristen betragen zwölf Monate. Sie werden mit Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels nicht unterbrochen. Schlägt die Mängelbehebung fehl, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. Er kann nur dann die Aufhebung des Vertrages erklären, wenn die Annahme der Dienstleistungen unzumutbar ist. Trägt BMAPP nachweisbar die Schuld am Mangel, hat der Kunde trotz Mängelbehebung, Preisminderung oder Vertragsaufhebung Anspruch auf den Ersatz des tatsächlichen Schadens, jedoch auf höchstens fünf Prozent des Wertes der mangelhaften Lieferung. Gänzlich ausgeschlossen ist der Ersatz von entgangenem Gewinn und anderen Vermögensschäden.

12 weitere Haftung

BMAPP haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für weiteren Personen- und Sachschaden, der dem Kunden nachweisbar durch Verschulden von BMAPP entsteht. Weitere Ansprüche, namentlich für das Verhalten von Hilfspersonen, sind ausgeschlossen.

13 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizer Franken ohne Mehrwertsteuer, Abgaben, Verpackung, Versicherung, Bewilligungen, Beurkundungen, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung. Sie sind zur Zahlung fällig netto innerhalb dreissig Tagen seit Rechnungsstellung. Der Kunde darf mit Gegenansprüchen nur bei unter schriftlicher Einwilligung von BMAPP verrechnen. Hält der Kunde den Zahlungstermin nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von zehn Prozent pro Jahr zu entrichten. Bei Zahlungsverzug darf BMAPP erklären, dass alle Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, auch wenn sie nicht aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammen, sofort fällig werden; dem Kunden für alle fälligen Zahlungen eine angemessene Nachfrist ansetzen und, wenn der Kunde nicht den gesamten fälligen Betrag innerhalb dieser Frist begleicht, die Aufhebung der Verträge erklären und die gelieferten Dienstleistungen zurückfordern; die weitere Erfüllung von Leistungen (inkl. Mängelbehebung), auch wenn sie nicht aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammen, von geeigneten Sicherheiten des Kunden, einschliesslich Vorauszahlung, abhängig machen.

14 Diskretion

Beide Parteien werden keinerlei Informationen aus dem Geschäftsbereich des anderen, die weder allgemein zugänglich noch allgemein bekannt sind, Dritten offenbaren und alle Anstrengungen unternehmen, um Dritte am Zugang zu diesen Informationen zu hindern. Andererseits darf jede Partei in ihrer angestammten Tätigkeit Kenntnisse weiterverwenden, die sie bei der Geschäftsabwicklung erwirbt. Die Parteien überbinden diese Geheimhaltungspflicht auch ihren Mitarbeitern, Angestellten und Beauftragten. Rechtswahl und Gerichtsstand dieses Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von BMAPP in Zürich. BMAPP darf auch das Gericht am Sitz des Kunden anrufen.

Version 2.2 / März 2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Tool app.bmapp.com von der BMapp AG

1 Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB»), regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen der BMapp AG («BMAPP») und natürlichen oder juristischen Personen («Kunden»), die von BMAPP entgeltliche oder unentgeltliche Dienstleistungen beziehen oder nutzen («Vertrag»). «BMAPP» ist eine Kollaborationsplattform für den gesamten Bauprozess, abrufbar unter www.BMAPP.ch oder app.BMAPP.com. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. Die aktuelle Version der AGB findet sich unter www.BMAPP.ch und kann jederzeit bei BMAPP schriftlich bestellt werden. Die AGB bilden integraler Bestandteil der übrigen Vertragsbestimmungen. «Übrige Vertragsbestimmungen» sind Einzelverträge oder zusätzliche Vertragsbestandteile, welche zwischen BMAPP und dem Kunden vereinbart wurden. Im Falle von Widersprüchen
gehen die übrigen Vertragsbestimmungen den AGB vor.

2 Nutzungsvoraussetzung, Vertragsschluss und
Bestätigung des Kunden

Sobald eine natürliche oder juristische Person eine Dienstleistung nutzt, entsteht zwischen BMAPP und dem Kunden einen Vertrag. Durch das Anlegen des Kundenkontos auf BMAPP entsteht ein Vertrag zwischen dem Kunden und BMAPP. Die Möglichkeit zur Nutzung kostenpflichtiger Dienstleistungen stellt kein Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Durch Überweisen des vereinbarten Dienstleistungsbetrags gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Dienstleistung ab. BMAPP nimmt dieses Angebot des Kunden durch Bereitstellung der Dienstleistungen an. Erst die Annahme durch BMAPP entsteht zwischen dem Kunden und BMAPP über diese Dienstleistungen einen Vertrag. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben zu seiner Person wahrheitsgemäss und vollständig auszufüllen und bekannt zugeben. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben während der gesamten Vertragslaufzeit wahr zu halten und allenfalls zu vervollständigen oder korrigieren. Der Kunde erklärt mit der Nutzung der Dienstleistungen, dass er volljährig ist.

3 Kundenlizenz

BMAPP gewährt dem Kunden das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, frei widerrufbare Recht BMAPP für die Dauer des Vertrags im hier beschriebenen Umfang und wie angeboten zu nutzen. Es ist dem Kunden untersagt, mehr Nutzer als Nutzerlizenzen zu nutzten oder Teile davon zu kopieren, einem reverse Engineering zu unterziehen, zu verbreiten, zu speichern (sofern für die ordnungsgemässe Nutzung nicht technisch notwendig), bearbeiten, ändern und Dritten gegen Entgelt oder unentgeltlich anzubieten oder zu überlassen.

4 Rechte und Pflichten der Kunden

Jeder Kunde gewährleistet mit der Nutzung von BMAPP, dass er aufgrund seiner Nationalität, der Gesetzgebung seines Aufenthalts- oder (Wohn-) Sitzortes berechtigt ist, die Dienstleistungen von BMAPP in Anspruch zu nehmen. Kunden haben sämtliche Angaben über ihre Person wahrheitsgetreu auszufüllen und wahr zu halten. Kunden dürfen keine Pseudonyme benutzen. Kunden haben bei der Verwendung von visuellen Erkennungsmerkmalen wie Foto, Firmen und Firmenlogo darauf zu achten, dass sie nur vollständige und richtige Erkennungsmerkmale benutzen. Der Kunde verpflichtet sich zur rechtmässigen Verwendung von immaterialgüterrechtlich geschützter Güter oder personenbezogenen Daten und hat dies zu verantworten. BMAPP kann für dadurch entstandene Verletzungen von Immaterialgüterrechten nicht haftbar gemacht werden. Der Kunde hat BMAPP schadlos zu halten. Kunden sind für die Richtigkeit sämtlicher Daten verantwortlich, die in ihrem Herrschaftsbereich stehen. Die Benutzung von BMAPP hat nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, sowie im Rahmen des geltenden Rechts zu erfolgen. BMAPP darf nur zum hierfür vorgesehenen Zweck verwendet werden. Verboten sind u.a.:

  • Beleidigende oder verleumderische Inhalte,
  • Gesetzeswidrige, pornografische, gewaltverherrlichende, missbräuchliche, sittenwidrige und ähnliche Inhalte,
  • SPAM,
  • Verwendung von Immaterialgüterrechte ohne Zustimmung des Berechtigten,
  • Verbreitung von Viren etc.,
  • Benutzung ausserhalb des vorgesehenen Gebrauchs,
  • Informationen auf BMAPP zu verbreiten, die aus vertraglichen

Verpflichtungen gegenüber anderen Kunden, BMAPP oder Dritten als geheim qualifiziert wurden oder eine Verletzung eines Amts- oder Berufsgeheimnis darstellt. BMAPP kann Kunden, die verbotene Handlungen vornehmen oder von denen ausgegangen werden muss, dass sie solche Handlungen vorbereiten oder vornehmen werden, ausschliessen und die Dienstleistung ihnen gegenüber einstellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung vorgeleisteter Vergütungen. Kunden müssen gewährleisten, dass sie nur ihr eigenes Kundenkonto verwenden und müssen sicherstellen, dass keine andere Person unter ihrem Namen das Kundenkonto benutzen können. Sie haben ein sicheres Passwort zu wählen, dieses sicher aufzubewahren und geheim zu halten. Natürliche Personen, welche im Namen von juristischen Personen auf BMAPP kommunizieren und das Kundenkonto von juristischen Personen führen, müssen zum Zeitpunkt der Nutzung stets gewährleisten, dass sie im Namen der juristischen Person BMAPP nutzen dürfen.

5 Für kostenpflichtige Dienstleistungen

Der Kunde hat Rechnungen für kostenpflichtige Dienstleistungen innerhalb von 10 Tagen oder der von BMAPP individuell vorgegebenen Zahlungsfrist ohne jeglichen Abzug vollumfänglich zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Die Kunden tragen sämtliche Kosten (inkl. Mahngebühren), die BMAPP durch den Zahlungsverzug entstehen. BMAPP kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen. BMAPP ist bei Verzug des Kunden berechtigt, Dienstleistungen ganz oder teilweise einzustellen, den Kunden in ein Gratis-Nutzungsmodell zurückzuversetzen oder von Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind oder sämtliche Verträge mit dem Kunden zu kündigen. Wenn der Kunde auch innert der von BMAPP angesetzten Nachfrist seine Rechnung nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist BMAPP berechtigt, jegliche weitere Leistung an den Kunden zu suspendieren, zu verweigern, Verträge ausserordentlich zu kündigen und sämtliche weiteren Ansprüche geltend zu machen. BMAPP behält sich zudem das Recht vor, zu Inkassozwecken die Forderung sowie die dazugehörigen Unterlagen und Informationen Dritten zu übergeben und/oder abzutreten.

6 Gewährleistung

BMAPP erbringt die Dienstleistung im Rahmen ihrer technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten nach den anerkannten Standards und bemüht sich, diese bestmöglich zu erbringen. BMAPP gewährleistet jedoch kein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren der Dienstleistungen. Das Eintreten eines Leistungsunterbruchs stellt keinen wichtigen Kündigungsgrund im Sinne dieser AGB dar. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung bei einem Leistungsunterbruch infolge höherer Gewalt. Kunden können Supportanfragen über die Webseite von BMAPP anfordern. Eine Supportpflicht besteht nicht. BMAPP kann vorsehen, dass Supportdienstleistungen kostenpflichtig sind.

7 Unterhaltsarbeiten und Datensicherung

BMAPP greift regelmässig zur Wartung oder Verbesserung ihrer Dienstleistung auf ihre Infrastruktur zu. Dabei können die Dienstleistungen zeitweise unterbrochen werden. In Notsituationen, zur Behebung von Störungen oder Durchführung von dringenden Wartungsarbeiten können Zugriffe jederzeit vorgenommen werden. BMAPP informiert die Kunden soweit möglich vorgängig über potenzielle Unterbrüche der Dienstleistungen. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Der Kunde hat die Archivierung geschäftsrelevanter Daten selber zu bestellen. BMAPP hat keine Pflicht, die Daten des Kunden zu archivieren oder darüber Sicherungskopien zu erstellen.

8 Haftung

BMAPP haftet für selbst oder durch seine Hilfspersonen absichtlich oder grob fahrlässig verursachte direkte Schäden sowie Personenschäden unbeschränkt. Für fahrlässig verursachte direkte Schäden oder indirekte oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Schäden aus Datenverlusten, wird die Haftung vollumfänglich ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung von BMAPP für Schäden, die zufolge höherer Gewalt eintreten. Dauert ein Zustand höherer Gewalt mehr als vier Wochen an, so ist BMAPP vorbehältlich gesetzlicher Vorschriften berechtigt, ohne Weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige zusätzliche Aufwendungen werden nach den dannzumal gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt. Höherer Gewalt sind Ereignisse, die ausserhalb der Kontrolle von BMAPP liegen, wie behördliche Import- oder Exportrestriktionen, kriegerische Ereignisse, terroristische Aktivitäten, allgemeine Mobilmachung, Aufruhr, Sabotagen, Feuer, Überschwemmungen u.a. Juristische Personen, die ein Kundenkonto haben, haften gegenüber BMAPP und Dritten vollumfänglich für Handlungen auf BMAPP von natürlichen Personen, die ein Kundenkonto haben und als Mitarbeiter der juristischen Person auf BMAPP gekennzeichnet sind.

9 Immaterialgüterrechte

Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich der Leistungen von BMAPP verbleiben bei BMAPP oder den berechtigten Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert BMAPP, dass sie über die entsprechenden Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt. Während der Vertragsdauer erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche und jederzeit von BMAPP widerrufbare Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Leistungen. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich fallweise aus den übrigen Vertragsbestimmungen. Der Kunde anerkennt und schützt geistiges Eigentum der BMAPP und ihren Lieferanten. Der Kunde bezieht Dienstleistungen von BMAPP im für die jeweilige Dienstleistung vorgesehenen Sinn. Wenn ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche behauptet oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Immaterialgüterrechts, so muss der Kunde umgehend BMAPP schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Der Kunde verzichtet gegenüber BMAPP auf irgendwelche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche. BMAPP schliesst jegliche Haftung für Immaterialgüterrechtsverletzungen aus.

10 Datenschutz

BMAPP verpflichtet sich, die anwendbaren Datenschutzbestimmungen einzuhalten und Daten sorgfältig zu bearbeiten. Die Bearbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nur mit der Einwilligung der Kunden. Der Kunde, der einen Ghost erfasst, garantiert gegenüber BMAPP, dass der Ghost vor Erfassung seiner Daten gegenüber dem Kunden ausdrücklich seine Einwilligung zur Datenbearbeitung durch den Kunden auf BMAPP und durch die BMAPP erteilt hat. «Ghosts» sind natürliche oder juristische Personen, denen auf BMAPP für bestimmte Bereiche Einsicht gewährt werden, indem Kunde von dieser Funktion zugunsten der Ghosts Gebrauch machen. Ghosts haben nur leserechte. Ghosts stehen in keinem vertraglichen Verhältnis zu BMAPP und haben keinen Rechtsanspruch auf Dienstleistungen. BMAPP ist Ghost gegenüber weder zu einer Gewährleistung noch Haftung verpflichtet. BMAPP hostet ihre Kundendaten in der Schweiz. Nutzt ein Kunde Dienstleistungen von ausserhalb der Schweiz, erklärt er sich einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten in der Schweiz bearbeitet werden, BMAPP gibt keine Kundendaten ausserhalb der Schweiz bekannt. BMAPP hat keine Einschränkung der Nutzung ihrer Dienstleistungen auf bestimmte Länder aktiviert. Die Dienstleistungen können grundsätzlich weltweit abgerufen werden. Für gewisse Dienstleistungen innerhalb von BMAPP können Personendaten an Dienstleister im Ausland versendet werden (bspw. Sitzungsdaten). BMAPP bearbeitet personenbezogene Daten des Kunden für nachfolgende Zwecke

  • zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss,
  • zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden
  • zur Pflege und Entwicklung der Nutzeroberfläche
  • zur Kundenvalidierung
  • zur Verhinderung einer unrechtmässigen Benutzung von Leistungen
  • zur Rechnungsstellung
  • zu Finanzierungs- und Inkassozwecken
  • zur Erstellung von Bonitäts- und Kreditauskünften oder
  • zur Leistungserbringung mit Drittlieferanten. Kunden, die natürliche Personen sind und über welche BMAPP personenbezogene Daten verarbeiten, haben zudem das Recht:
  • Auskunft über die Bearbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten,
  • fehlerhafte personenbezogene Daten zu berechtigen,
  • zu verlangen, dass personenbezogene Daten gelöscht werden,
  • zu verlangen, die Bearbeitung von personenbezogenen Daten
    einzuschränken, wenn der Kunde gleichzeitig andere Rechte
    geltend macht, die ihm aufgrund des Datenschutzrechts zustehen,
  • die Übertragung der personenbezogenen Daten zu verlangen,
  • ihre Einwilligung in die Bearbeitung personenbezogener Daten
    zu widerrufen.

Das Recht auf Löschung ist eingeschränkt in Bezug auf projektbezogene Daten und zwingenden, gesetzlichen Datenaufbewahrungsbestimmungen, die es BMAPP verunmöglichen, die verlangten personenbezogenen Daten zu löschen. Die rechtmässige Ausübung eines der obgenannten Rechte kann zur Folge haben, dass BMAPP ihre Leistung gegenüber dem rechtsausübenden Kunden einstellen muss, beispielsweise, wenn infolge widerrufener Einwilligung zur Bearbeitung von personenbezogenen Daten die Dienstleistungen nicht mehr erbracht werden kann, weil BMAPP keinen anderen Rechtfertigungsgrund zur Bearbeitung dieser Daten zusteht. Kunden, die ein Recht ausüben und BMAPP hierdurch gezwungen ist, ihre Dienstleistung gegenüber den Kunden einzustellen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Dienstleistungen. Die Löschung von personenbezogenen Daten erfolgt, sobald sie für den Zweck, für welchen sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Gesetzliche Vorschriften, insbesondere der Aufbewahrungsvorschriften über Geschäftsbeziehungen, können BMAPP dazu verpflichten, personenbezogene Daten länger aufzubewahren. Nach Ablauf von 10 Jahren seit Erlöschen des Zwecks, für welchen die personenbezogenen Daten erhoben wurden, werden diese gelöscht. Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang noch bestehender Projekte bearbeitet werden, werden spätestens 10 Jahren nach Projektbeendigung gelöscht.

11 Vertragsdauer und Kündigung

Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner rechtzeitig gekündigt wird, verlängert es sich jeweils automatisch um eine (ggf. weitere) feste Folgelaufzeit von jeweils einem Jahr, es sei denn, dem Vertragspartner geht mindestens 3 Monate vor dem Ende der Mindestlaufzeit (bzw. zum Ende der Folge-Laufzeit) eine Kündigung per E-Mail an info@bmapp.ch zu. Wenn der Kunde während der Laufzeit zusätzliche Module bucht, endet die Laufzeit dieser Module zum gleichen Zeitpunkt, unabhängig vom Buchungsdatum der Module. Die Kosten für diese Module werden anteilig auf der Grundlage der verbleibenden Laufzeit der Hauptlizenz berechnet. Sollte der Kunde die Hauptlizenz verlängern, verlängern sich auch die Laufzeiten der gebuchten Module entsprechend, sofern diese nicht separat gekündigt werden. Die Kosten für die Module werden dann entsprechend der vollen Laufzeit der Hauptlizenz berechnet. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Module proportional zur gesamten Laufzeit der Hauptlizenz berechnet werden, wenn diese verlängert wird. Zum Beispiel, wenn die Hauptlizenz um ein weiteres Jahr verlängert wird, werden die Kosten für die Module für dieses zusätzliche Jahr berechnet.

12 Übertragung

Rechte oder Pflichten aus einzelnen Verträgen können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von der BMAPP übertragen werden. BMAPP ist berechtigt, Rechte und Pflichten oder den ganzen Vertrag ohne Zustimmung des Kunden an Dritte zu übertragen.

13 übrige Bestimmungen

Alle rechtserheblichen Erklärungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform oder müssen über die auf BMAPP zur Verfügung gestellten Funktionen getätigt werden. BMAPP kann die AGB ohne Zustimmung des Kunden jederzeit ändern. BMAPP teilt dem Kunden die Änderung der AGB rechtzeitig mit. Die revidierten AGB sind ab ihre Inkraftsetzung durch Publikation auf der Website der BMAPP oder BMAPP für sämtliche bisherigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen BMAPP und den Kunden gültig. Ohne Kündigung durch den Kunden gelten die neuen AGB als stillschweigend akzeptiert. Im Falle einer wesentlichen Schlechterstellung des Kunden hat dieser das Recht, auf den Zeitpunkt der Änderung der AGB zu kündigen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne zu deuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

14 anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieses Vertragsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980), des Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano Übereinkommens, LugÜ) und des schweizerischen Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG). Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Zürich, Kanton Zürich, Schweiz.

Vertrags- und Verfahrenssprache ist Deutsch.
Zürich, Januar 2024

Version 1.3

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